Die Christliche
Gedächtnisfeier

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Vorbereitung

Eine erfolgversprechende Feier bedarf unbedingt einer sorgfältigen Vorbereitung. Inwieweit diese möglich ist, hängt natürlich davon ab, ob dafür ausreichend Zeit vorhanden ist oder ob ein spontaner Beschluss gefasst wurde. Aber auch in diesem Fall ist der Ablauf in seinen wesentlichen Punkten zu bestimmen. Im Idealfall wird dafür eine Unterlage an die Teilnehmer verteilt, allenfalls skizzenhaft, aber besser in möglichst vollständiger Ausführung.

Sie soll zur Hilfe der Teilnehmer dienen, nicht aber zur Gängelung. Konnte der Ablauf nicht umfassend festgelegt werden, ist es umso wichtiger, dass die Leitung von jemandem übernommen wird, der in Theorie und/oder Praxis vorgebildet ist, wobei es bei den Gedächtnisfeiern nur um die Erfüllung ihrer Aufgabe und keinesfalls ums Prestige geht.

Es ist angebracht, die von den einzelnen Teilnehmern gemeinsam zu sprechenden Texte schon vorher festzulegen. Sie sollen nicht zu lang sein, damit die Verlesung vom wesentlichen Inhalt des Geschehens nicht ablenken kann. Wenn Einzelne sprechen, sollten die Anderen womöglich zuhören und zum Vortragenden sehen, aber nicht mitlesen. Flüssigkeit des Ablaufs und Wahrung der Konzentration sind wichtig. Das betrifft auch Momente der Stille, die eingeplant werden.

Mit diesen Ratschlägen sollen die Gestaltung und die Mitwirkung möglichst aller Teilnehmer nicht eingeengt, sondern nur vermieden werden, dass Unsicherheit oder Verlegenheit entstehen. Die gemeinsam Feiernden sollen einen zügigen Ablauf erleben. Innerhalb dessen kann durchaus der Spontaneität Platz gegeben werden, die dafür gewidmeten Orte sollten aber ebenfalls von vornherein festgelegt werden. Das betrifft vor allem persönliche Gebete, die sich in die gemeinsame Andacht sinnvoll einfügen können.

Was die schon erwähnte Predigt anlangt, so sei nochmals unterstrichen, dass es sicher dem Zweck entsprechend ist, wenn die leitende Person nach der Verlesung der biblischen Texte die den Gegenstand der Feier bildenden Glaubensinhalte in einer zusammenfassenden Form darlegt. Auch das sollte immer den Charakter eines (persönlichen) Glaubensbekenntnisses haben, eine unpersönliche, bloß belehrende Predigt soll dabei aber vermieden werden. An der Stelle oder zur Ergänzung dessen kann ein Gespräch der Teilnehmer über ihren Glauben sehr sinnvoll sein.

Die Herstellung eines bestmöglichen Ablaufs ist Aufgabe jener Person, die der Feier vorstehen soll. Sie ist für diese Funktion auszuwählen, wobei eine entsprechende Qualifikation Voraussetzung ist. Es muss sich um jemanden – selbstverständlich Mann oder Frau – handeln, der über grundlegende theologische Kenntnisse verfügt. Dies ist nicht im Sinn des notwendigen Nachweises einer entsprechenden fachlichen Ausbildung zu verstehen, sehr wohl aber als das Vorhandensein ausreichenden Wissens über Inhalte und Praxis des Glaubens. Einschlägige Erfahrung und auch Bewährung im religiösen Leben sind als wünschenswerte Voraussetzungen anzusehen.

Als Vorsteher kommen Menschen in Frage, welche die Gemeinde als Kirche am Ort gemeinsam, also sozusagen „synodal“ für bewährt und fähig hält, einlädt und beauftragt, bei der Feier des Mahles den Vorsitz zu übernehmen und die Teilnehmer anzuleiten. Die vorstehende Person muss über eine für diese Aufgabe erforderliche Autorität verfügen. Es obliegt ihr ja, den Ablauf ebenso einfühlsam wie mit ordnender Hand zu lenken. Bei Priestern ist dieses Erfordernis Bestandteil der Ausbildung, aber ebenso wie eine solche kann eine auf andere Weise erworbene Fähigkeit des Führens zur Geltung kommen. Es geht ja darum, dass glaubende Christen sich dazu entschließen, in ihrer Verantwortung dem Auftrag Jesu zu folgen und dabei eigenes Wissen und Können einsetzen.

Der Blick auf die geschichtliche Entwicklung der Rolle der Frau seit dem Altertum zeigt, dass es absurd ist, aus dem Umstand, dass „Jesus keine Frauen zu Aposteln“ gemacht hat, zu schließen, „dass die Kirche keine Vollmacht habe, Frauen zu weihen“ und sie daher auch von der Leitung der Eucharistiefeier auszuschließen seien. (Und weil es so absurd ist, musste die Amtskirche versuchen, es quasi-dogmatisch verankern, um sich aller Vernunftargumente zugunsten der Frauenweihe entziehen zu können.) Die von Johannes Paul II. abgegebene Erklärung Ordination sacerdotalis aus 1994 wird von vielen Theologen aber nicht als dogmatische Entscheidung betrachtet; selbst die Glaubenskongregation rechnete sie 1995 nicht dem außerordentlichen Lehramt des Papstes, sondern nur seinem ordentlichen Lehramt zu. Allerdings versucht Rom seit langem, auch das ordentliche Lehramt des Papstes – wie übrigens auch der Bischöfe – „unfehlbar“ zu machen. Da diese praktisch aber nur noch als päpstliche Vikare anzusehen sind und dem Papst absoluten Gehorsam versprechen müssen, repräsentieren sie nicht den Glauben ihrer Teilkirche, sondern sind bloß Sprachrohre der Kurie.

Was weiters den Ort der Feier betrifft, wird es derzeit nur selten möglich sein, einen kirchlichen Raum zu benutzen, da solche meist ausschließlich für offiziell vorgesehene liturgische Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Abgesehen davon, dass solche Räume meist Bank- oder feste Sesselreihen haben und daher ohnedies für eine gemeinsame Eucharistiefeier im kleineren Kreis minder geeignet erscheinen, sollten wir uns daran erinnern, dass die christliche Glaubensgemeinschaft ursprünglich aus Hauskirchen bestand. Es kann also eine Wohnung sein, in der man zusammenkommt, aber überhaupt jeder dafür geeignete Raum, insbesondere ein solcher, der für Veranstaltungen oder Besprechungen gewidmet ist. Immer sollte aber, wo möglich, durch Blumenschmuck und Tischtücher die einem feierlichen Mahl entsprechende Atmosphäre hergestellt werden. Passend ist das Licht brennender Kerzen als Symbol für das Licht des Glaubens. Dahingehend gibt es aber keine das Äußerliche betreffenden Mindestvoraussetzungen. Eine solche ist nur die innerliche, wenn auch nach außen zum Ausdruck kommende Bereitschaft, im Rahmen einer (Gottesdienst-)Gemeinde Eucharistie zu feiern!

Die Gedächtnisfeier bedarf weiters einer geeigneten Anordnung der Plätze für die Teilnehmer. Ihr Charakter kommt dann ganz zum Ausdruck, wenn diese um einen Tisch versammelt sind, also einander anblicken und miteinander kommunizieren können.

Sie sitzen während des ganzen Ablaufs und konzentrieren sich auf das Geschehen. Das Aufstehen oder Niederknien, wie in der Messe vorgesehen, ist als Ausdruck der Andacht entbehrlich. (Beim Letzten Abendmahl ruhten Jesus und seine Jünger auf Pölstern). Insgesamt auf den Prüfstand gehören Gesten wie („großes“ und „kleines“) Kreuzzeichen, Sich-an-die-Brust-Schlagen, einfache und doppelte Kniebeugungen, altkirchliche Orantenstellung (oder gar Proskynese, das Niederwerfen mindestens auf die Knie, Prostration, also Niederwerfen des ganze Körpers mit dem Gesicht zu Boden), die alle aus dem altorientalischen bzw. byzantinischem Hofzeremoniell stammen.

Findet die Feier ungeachtet des oben gemachten Einwandes in einem Kirchenraum mit Sitzbänken für die Teilnehmer statt, sollten sich diese jedenfalls beim zweiten Teil, dem Eucharistiegebet, um den Altar versammeln und so einen sinnfälligen Kreis der Gemeinschaft bilden.

Musik ist nicht unbedingtes Erfordernis einer Gedächtnisfeier, aber durchaus sinnvoll einsetzbar. Das gemeinsame Singen von Kirchenliedern, etwa vertonter Psalmen, kann sehr wertvoller Bestandteil des Geschehens sein. Bei der Auswahl sollten aber unbedingt Texte vermieden werden, die dem Charakter einer erneuerten Eucharistiefeier entgegenstehen. Als Beispiele dafür – und deren gäbe es viele – wäre aus dem Liederbuch „Gotteslob“ etwa anzuführen: „Hier liegt vor Deiner Majestät im Staub die Christenschar...“ oder „O du Lamm Gottes, am Stamm des Kreuzes geschlachtet...“

Alle Formen von liturgischen Gesängen oder Instrumentalmusik, die den (meisten) Teilnehmern nicht leicht verständlich sind oder bei denen sogar das künstlerische Tun (der musikalische „Wert“) im Vordergrund stehen, sind aus dem Gottesdienst zu verbannen. „Konzerte mit liturgischer Präsenz“ sind keine Wort- und Mahlfeiern zum Andenken an Jesus.

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